Speziallösung für steuerpflichtige Policen
Sie besitzen eine steuerpflichtige Kapitallebens- oder Rentenversicherung und möchten diese verkaufen?
Dann können wir Ihnen eventuell ein attraktives Angebot machen:

Folgende Bedingungen sollte Ihre Police erfüllen:

  • Kapitallebens- oder Rentenversicherung einer deutschen Versicherungsgesellschaft
  • Beginn des Versicherungsvertrags vor dem 1.1.2005
  • Rückkaufswert der Police mindestens 25.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Vertrag, d.h. mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
    • weniger als 5 Jahre laufende Beitragszahlung
    • Höhe des Todesfallschutzes geringer als 60 Prozent der Beitragssumme
    • Versicherungsvertrag besteht noch keine 12 Jahre

 

Welchen MehrWert bietet der Verkauf?

Wird ein Altvertrag, auf den die obigen Kriterien zutreffen, gekündigt oder verkauft, fallen Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag an. Dennoch ist der Verkauf häufig die attraktivere Variante, da der abzuführende Betrag geringer und damit der Erlös höher sein kann, als bei Kündigung. Ursache dafür sind unterschiedliche steuerliche Bemessungsgrundlagen.

 
Hinzu kommt, dass Sie als Policenverkäufer den Steuerbetrag erst im Rahmen Ihrer
Einkommensteuererklärung angeben und anschließend abführen müssen. Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei Kündigung von vorneherein nur den um den Steueranteil gekürzten Betrag.

Doppelter Vorteil bei Verkauf:

  • Höherer Netto-Erlös (nach Steuern) als bei Kündigung
  • Steuerabzug erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung, d.h. zunächst sogar noch höhere Liquidität

 

Rechenbeispiel:

Policenkündigung: 
Rückkaufswert (vor Steuern):176.891,95 Euro
abzügl. 25% KESt, 5,5% SolZ: 10.158,75 Euro
Netto-Auszahlungsbetrag: 166.733,20 Euro
  
Policenverkauf: 
Kaufpreis/Brutto-Auszahlung:175.000,00 Euro
abzügl. Abgeltungssteuer (inkl. SolZ): 2.415,90 Euro
Netto-Erlös: 172.584,10 Euro
  
Vorteil bei Verkauf: 5.850,90 Euro