Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Die private Ergänzung zur Gesetzlichen Risikoversorgung heißt "Risikolebensversicherung" und bietet großen Schutz für verhältnismäßig wenig Geld.

Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung besteht der Schutz ausschließlich für den Todesfall. Bei der Kapital-Lebensversicherung wird zusätzlich noch Geld, für z.B. die eigene Altersvorsorge, angespart.

Die Höhe der Risikoabsicherung hängt von den finanziellen Mitteln und der persönlichen Lebenssituation eines jeden Einzelnen ab. Gerade für junge Familien mit geringem Budget ist diese Versorgung oftmals die preiswertere Alternative zur Kapital-Lebensversicherung.

Bei der Auswahl der Versicherung ist die günstigste Variante auch sehr oft die beste, denn Service und Kulanz spielen hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die Leistungen sind bei den Versicherern weitgehend einheitlich.

  • Für wen - welche Versicherung?
  • Was ist versichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Welche Schäden sind abgedeckt?
  • Wo gilt die Versicherung ?
  • Die Leistung?
  • Die Kosten?
  • Versicherungssumme?
  • Im Schadenfall?
  • Die Versicherungsbedingungen?
  • Die Vertragskündigung?


  • Für wen - welche Versicherung?

    Der plötzliche Tod eines Menschen durch Krankheit oder Unfall ist jederzeit möglich. Die Wahrscheinlichkeit in jungen Jahren zu sterben ist zwar geringer, doch die finanziellen Folgen beim Tod eines Versorgers sind für die Familie bzw. die Hinterbliebenen gravierend.

    Wer nach dem Tod des Partners mit den Ansprüchen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung kalkuliert, steht immer geringeren Rentenzahlungen gegenüber.

    Für junge Familien mit Kindern ist damit die Risikolebensversicherung schon fast eine "Pflichtabsicherung". Vor allem dann, wenn nur einer der Partner berufstätig ist. Ist der Hinterbliebenenschutz der Familie nicht sichergestellt, kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen.

    Auch für Paare mit hohen finanziellen Belastungen durch den Kauf oder Bau einer Immobilie sollten durch eine Risikolebensversicherung vorsorgen.

    Für Studenten oder Auszubildende besteht hingegen kaum Bedarf für eine Risikolebensversicherung, da in den meisten Fällen keine Hinterbliebenen zu versorgen sind.

    Zum Standardprodukt Risikolebensversicherung werden auf dem deutschen Versicherungsmarkt Sonderformen angeboten.

    Zu dieser Sonderform zählt die Absicherung für zwei Personen in einer Police. Dieses Produkt ist z.B. interessant für kinderlose Paare oder Geschäftspartner. Dabei werden in einer Versicherung zwei (verbundene) Leben abgesichert. Durch die Einsparung von Verwaltungskosten beim Versicherer sind diese Tarife oftmals preisgünstiger als die Einzelverträge. Bei Tod einer versicherten Person wird die Versicherungssumme einmalig ausgezahlt. Dies gilt auch beim gleichzeitigen Tod der Lebenspartner. Ein Nachteil dieser Variante ist, dass bei gleichzeitigem Tod der Partner die Versicherungssumme nur einmalig ausgezahlt wird. Somit kann eine ausreichende Versorgung der Hinterblieben, vor allem Kinder, nicht ausreichend sichergestellt werden.

    Eine weitere Sonderform wendet sich an junge Familien mit knappen Budget. Der Vertrag wird auf jeweils ein Jahr kalkuliert und steigt von Jahr zu Jahr. Bedingt durch diesen Effekt steigt auch die Versicherungssumme. Anfällig ist diese Absicherungsform in den ersten Versicherungsjahren, da hier der Schutz nicht ausreichen könnte.
    Eine Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme dient besonders der Absicherung von Hypotheken. Dabei sollte sich die Versicherungssumme exakt an die Restschuld des Baukredits anpassen. Bauherren sichern sich hiermit ihren Besitz. Jedoch wäre im Fall der Fälle nur die Immobilie ausfinanziert. Eine weitere Vorsorge für den Hinterbliebenschutz der Familie sollte dann in Erwägung gezogen werden.

    Um der Erbschaftssteuer entgegenzuwirken, sollte die begünstigte Person im Vertrag als Versicherungsnehmer und der Hauptverdiener als versicherte Person fungieren. Geschäftspartner können sich mit dieser Form der Risikovorsorge erbschaftsteuerunabhängig gegenseitig absichern.

    Was ist versichert?

    Die Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen.

    Selbstmorde sind mit eingeschlossen, wenn seit Vertragsabschluß mindestens drei Jahre vergangen sind.

    Vertragspartner der Versicherer ist der Versicherungsnehmer. Vielfach ist dieser identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler. Der Versicherungsnehmer hat den Vertrag mit der Gesellschaft geschlossen und besitzt alle Rechte und Pflichten, die mit dem Vertrag verbunden sind. Eingeschränkt werden können diese Rechte durch eine Abtretung, Verpfändung sowie durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht.

    Der Versicherte ist die Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen worden ist. Sehr häufig ist die versicherte Person mit dem Versicherungsnehmer identisch. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bedarf es auf dem Antrag einer gesonderten Unterschrift der versicherten Person.

    An einem Versicherungsvertrag können noch weitere Vertragsparteien beteiligt sein:
  • Bezugsberechtigter: Mit dem Bezugsrecht bestimmt der Versicherungsnehmer, wer im Versicherungsfall das auszuzahlende Geld bekommt. Durch Einschluss des Bezugsrechts fällt die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse.

  • Abtretungsgläubiger: Bei Abtretung der Risikolebensversicherung erwirbt der Abtretungsgläubiger sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Durch die Abtretung hat der Versicherungsnehmer keine Gestaltungsrechte mehr am Vertrag, das heißt, das z.B. die Beitragszahlung nicht ohne Zustimmung des Abtretungsgläubigers verändert werden kann. Abtretungsgläubiger sind in den meisten Fällen Banken, die für die Absicherung des Darlehens den Versicherungsvertrag erhalten. Das Vertragsverhältnis bleibt von einer Abtretung unberührt. Für die Zahlung der Beiträge bleibt der Versicherungsnehmer verantwortlich.

  • Pfändungsgläubiger: Bei dieser Konstellation hat der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem Vertrag verpfändet. Die Verpfändung wird aber nur nach Anzeige beim Versicherungsunternehmen wirksam. Sämtliche Rechte aus dem Vertrag sind verpfändbar. Der Unterschied zur Abtretung ist, dass eine Abtretung nach Bezahlung der Schulden hinfällig wird. Eine Verpfändung bleibt hingegen bestehen.

  • Beitragszahler: Im Normalfall ist der Beitragszahler mit dem Versicherungsnehmer identisch. Stimmen Beitragszahler und Versicherungsnehmer nicht überein, dann hat der Beitragszahler keine Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag.


  • Was ist nicht versichert?

    In der Risikolebensversicherung gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind. Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen. Erst wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital begrenzen. Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.
     
    Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung der Versicherung ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden kann.

    Welche Schäden sind abgedeckt?

    Falls der schlimmste Fall eintreten sollte, dann ist jede erdenkliche Todesursache, bedingt durch Krankheit oder Unfall, abgesichert.

    Es gibt nur wenige Ausnahmen, die den Versicherungsschutz einschränken.

    Zu diesen Einschränkungen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen. Erst wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital begrenzen. Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen inklusive dem angesparten Gewinn.

    Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung der Versicherung ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden kann.

    Wo gilt die Versicherung ?

    Die Risikolebensversicherung besteht weltweit und 24 Stunden am Tag.
    Folgende Bereiche sind abgedeckt:
  • Der komplette Freizeitbereich,
  • Das Berufsleben,
  • Ausbildung / Studium sowie
  • weltweite Fahrten ins Ausland.


  • Die Leistung?

    In der Gesetzlichen Rentenversicherung haben Pflicht- und freiwillig Versicherte Anspruch auf eine gewisse Grundversorgung. Diese Absicherung stellt die Grundlage für die private Absicherung dar. Nachfolgend sollen einige Beispiele aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wiedergegeben werden:
     
    Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung

    Rentenart Voraussetzungen Leistungen
    Große Witwenrente - Nur an Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft Witwe/Witwer ist mindestens 45 Jahre alt oder berufs und erwerbsgemindert oder erzieht Kinder unter 18 Jahre - 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen - Zahlung lebenslang, außer bei Wiederheirat/neuer Lebenspartnerschaft
    Kleine Witwenrente - An Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft, die keine der obigen Voraussetzungen erfüllen - 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen - Zahlung lebenslang, außer bei Wiederheirat/neuer Lebenspartnerschaft
    Halbwaisenrente - An Kinder des Versicherten (eheliche, uneheliche und adoptierte Kinder); an Pflege-, Stief - und Enkelkinder unter besonderen Voraussetzungen - 10 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen (Zuschlag möglich) - Zahlung bis mindestens 18 Jahre, bei weiterer Ausbildung bis 27 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen
    Vollwaisenrente - An Kinder des Versicherten (eheliche, uneheliche und adoptierte Kinder); Pflege-, Stief - und Enkelkinder unter besonderen Voraussetzungen - 20 Prozent der Rente des Elternteils mit den höheren Ansprüchen (Zuschlag möglich) - Zahlung bis mindestens 18 Jahre, bei weiterer Ausbildung bis 27 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

    * Achtung: Seit 1. Januar 2002 neue Rechtslage
    Diese Tabelle verdeutlicht, welche finanziellen Leistungen im Todesfall vom Staat zu erwarten sind. Die Prozentangaben sind keine feststehenden Größen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Zuge einer Neugestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung eher zu Abweichungen nach oben oder unten kommen kann. Die Risikolebensversicherung bietet Ihnen vom Tag der Vertragsunterzeichnung einen hundertprozentigen Hinterbliebenenschutz. Sie haben von Anfang an einen garantierten Versicherungsschutz in Höhe der abgeschlossenen Geldleistung.

    Die Kosten?

    Welche Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung?
  • Alter der versicherten Person
  • Laufzeit der Versicherung
  • Versicherungssumme
  • Gesundheit der zu versichernden Person
  • Hobbys
  • Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher (dies wird nicht von allen Gesellschaften angeboten)
  • Provisionshöhe und Gebühren
  • Die genannten Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation von Prämien. Wie hoch der individuelle Beitrag ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab (siehe Punkt 1 bis 6). Durch Angabe dieser Eckdaten können Versicherungsunternehmen die zu zahlende Prämie festlegen.

    Viele Risikolebensversicherungen bieten die Möglichkeit innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre Ihre Risikoversicherung in eine Kapital-Lebensversicherung umzuwandeln, vorausgesetzt, das Umtauschrecht wurde mit eingeschlossen. Bei diesem Switch ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. Die Versicherung wird aber mit neuem Eintrittsalter kalkuliert und führt zu einem teilweise erheblichen Mehrbeitrag.

    Die Versicherungssumme?

    Eine Faustformel für die Höhe der Absicherung ist bei Familien mit kleinen Kindern das fünf- bis sechsfache Bruttojahreseinkommen des Hauptverdieners. Familien mit älteren Kindern oder nichtberufstätigen Ehepartnern sollten mit dem drei- bis vierfachen Bruttojahreseinkommen zurecht kommen.

    Das Geld aus dieser Vorsorgeform sollte ausreichen, um die Hinterbliebenen finanziell ausreichend zu versorgen und die Ausbildung der Kinder zu sichern. Dies bedeutet im Schnitt eine Versicherungsdauer von 15 bis 20 Jahren.

    Im Schadenfall?

    Der Versorgungsfall ist eingetreten. Welche Maßnahmen sind sinnvoll um die Auszahlung der Leistung nicht zu verzögern? Zunächst einmal muss der Tod des Lebenspartners unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Unverzüglich bedeutet, dass der Tod innerhalb von 48 Stunden gemeldet sein sollte. Die Zeitspanne ist nötig, damit in ungeklärten Todesfällen eine Obduktion vorgenommen werden kann. Um eine zusätzliche Verzögerung der Auszahlung zu vermeiden, bedarf es der nachstehenden Unterlagen:
  • Vorlage des Orginalversicherungsscheines, (falls dieser nicht vorliegt, dann Anforderung einer Verlusterklärung beim Versicherer),
  • Nachweis der letzten Beitragszahlung,
  • amtliche Sterbeurkunde und
  • ärztliches Zeugnis über die Todesursache.

  • Die Versicherungsbedingungen?

    Was Sie über das "Kleingedruckte" wissen sollten
    Wie in allen anderen Versicherungssparten gibt es auch in der Risikolebensversicherung Obliegenheiten und Pflichten, die der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Diese beziehen sich vor allem auf die Zeit nach dem Tod des Versicherten. Weitere Informationen können Sie auch auf der Seite "Was ist im Schadenfall zu tun?" erhalten.

    Die wichtigste Obliegenheit/Pflicht der versicherten Person liegt in der Genauigkeit und Vollständigkeit zur Beantwortung von Gesundheitsfragen. In Zweifelsfällen bzw. bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte die versicherte Person Rücksprache beim Hausarzt halten.

    Auch Vergesslichkeit kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

    Die Verletzung dieser Vertragspflicht muss im Zusammenhang mit der Todesursache stehen. Eine versicherte Person hat z.B. ein Herzinfarkt dem Versicherer verschwiegen und stirbt aufgrund von Lungenkrebs, dann ist die Gesellschaft zur Leistung verpflichtet. sollte die versicherte Person nach einen erneuten Herzanfall versterben, so kann die Versicherungsgesellschaft die Leistungspflicht verweigern.

    Die Vertragskündigung?

    Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der Risikolebensversicherung?

    Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Bei unterjährlicher Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat, immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich (z.B. bei Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise, Kündigungstermin soll der 01.09 sein. Das Kündigungsschreiben muss spätestens zum 31.07 mit Eingangsstempel beim Versicherer vorliegen).

    Hinweis: Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Einige Versicherer verwenden als Versicherungsjahr das mit dem im Antrag festgehaltenen Versicherungsbeginn.


    Die Beitragsfreistellung ist gegenüber einer Kündigung oftmals die bessere Variante. Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche Kosten an.

    Andere Möglichkeiten, den Beitrag und damit die Kosten für den Versicherungsschutz zu senken, sind folgende Punkte:

  • Die Todesfallsumme kann reduziert werden. Dadurch verringert sich  der Beitrag, weil das Risiko nicht mehr so hoch ist.
  • Bei einer Kürzung der Versicherungslaufzeit und gleichbleibender Leistung sind auch Beitragseinsparungen möglich.
  • Bei Reduzierung der Beiträge und Beibehaltung der Laufzeit wird der Versicherungsschutz gesenkt.