Risikolebensversicherung
Die private Ergänzung zur Gesetzlichen Risikoversorgung heißt "Risikolebensversicherung" und bietet großen Schutz für verhältnismäßig wenig Geld.
Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung besteht der
Schutz ausschließlich für den Todesfall. Bei der
Kapital-Lebensversicherung wird zusätzlich noch Geld,
für z.B. die eigene Altersvorsorge,
angespart.
Die Höhe der Risikoabsicherung hängt
von den finanziellen Mitteln und der persönlichen
Lebenssituation eines jeden Einzelnen ab. Gerade für
junge Familien mit geringem Budget ist diese Versorgung
oftmals die preiswertere Alternative zur
Kapital-Lebensversicherung.
Bei der Auswahl der Versicherung ist die günstigste Variante auch sehr oft
die beste, denn Service und Kulanz spielen hierbei nur
eine untergeordnete Rolle. Die Leistungen sind bei den
Versicherern weitgehend einheitlich.
Für
wen - welche Versicherung?
Was
ist versichert?
Was
ist nicht versichert?
Welche
Schäden sind abgedeckt?
Wo
gilt die Versicherung ?
Die
Leistung?
Die
Kosten?
Versicherungssumme?
Im
Schadenfall?
Die
Versicherungsbedingungen?
Die
Vertragskündigung?
Für wen - welche Versicherung?
Der plötzliche Tod
eines Menschen durch Krankheit oder Unfall ist jederzeit
möglich. Die Wahrscheinlichkeit in jungen Jahren zu
sterben ist zwar geringer, doch die finanziellen Folgen
beim Tod eines Versorgers sind für die Familie bzw. die
Hinterbliebenen gravierend.
Wer nach dem Tod des
Partners mit den Ansprüchen aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung kalkuliert, steht immer geringeren
Rentenzahlungen gegenüber.
Für junge Familien mit
Kindern ist damit die Risikolebensversicherung schon
fast eine "Pflichtabsicherung". Vor allem dann, wenn nur
einer der Partner berufstätig ist. Ist der
Hinterbliebenenschutz der Familie nicht sichergestellt,
kann es schnell zu finanziellen Engpässen
kommen.
Auch für Paare mit hohen finanziellen
Belastungen durch den Kauf oder Bau einer Immobilie
sollten durch eine Risikolebensversicherung
vorsorgen.
Für Studenten oder Auszubildende
besteht hingegen kaum Bedarf für eine
Risikolebensversicherung, da in den meisten Fällen keine
Hinterbliebenen zu versorgen sind.
Zum
Standardprodukt Risikolebensversicherung werden auf dem
deutschen Versicherungsmarkt Sonderformen
angeboten.
Zu dieser Sonderform zählt die
Absicherung für zwei Personen in einer Police. Dieses
Produkt ist z.B. interessant für kinderlose Paare oder
Geschäftspartner. Dabei werden in einer Versicherung
zwei (verbundene) Leben abgesichert. Durch die
Einsparung von Verwaltungskosten beim Versicherer sind
diese Tarife oftmals preisgünstiger als die
Einzelverträge. Bei Tod einer versicherten Person wird
die Versicherungssumme einmalig ausgezahlt. Dies gilt
auch beim gleichzeitigen Tod der Lebenspartner. Ein
Nachteil dieser Variante ist, dass bei gleichzeitigem
Tod der Partner die Versicherungssumme nur einmalig
ausgezahlt wird. Somit kann eine ausreichende Versorgung
der Hinterblieben, vor allem Kinder, nicht ausreichend
sichergestellt werden.
Eine weitere Sonderform
wendet sich an junge Familien mit knappen Budget. Der
Vertrag wird auf jeweils ein Jahr kalkuliert und steigt
von Jahr zu Jahr. Bedingt durch diesen Effekt steigt
auch die Versicherungssumme. Anfällig ist diese
Absicherungsform in den ersten Versicherungsjahren, da
hier der Schutz nicht ausreichen könnte.
Eine
Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme
dient besonders der Absicherung von Hypotheken. Dabei
sollte sich die Versicherungssumme exakt an die
Restschuld des Baukredits anpassen. Bauherren sichern
sich hiermit ihren Besitz. Jedoch wäre im Fall der Fälle
nur die Immobilie ausfinanziert. Eine weitere Vorsorge
für den Hinterbliebenschutz der Familie sollte dann in
Erwägung gezogen werden.
Um der Erbschaftssteuer
entgegenzuwirken, sollte die begünstigte Person im
Vertrag als Versicherungsnehmer und der Hauptverdiener
als versicherte Person fungieren. Geschäftspartner
können sich mit dieser Form der Risikovorsorge
erbschaftsteuerunabhängig gegenseitig absichern.
Was ist versichert?
Die Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder
krankheitsbedingten Todesfällen.
Selbstmorde sind mit eingeschlossen, wenn seit Vertragsabschluß mindestens drei Jahre vergangen
sind.
Vertragspartner der Versicherer ist der Versicherungsnehmer. Vielfach ist dieser identisch mit
der versicherten Person und dem Beitragszahler. Der Versicherungsnehmer hat den Vertrag mit der Gesellschaft geschlossen und besitzt alle Rechte und Pflichten, die mit dem Vertrag verbunden sind. Eingeschränkt werden können diese Rechte durch eine Abtretung, Verpfändung
sowie durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht.
Der Versicherte ist die Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen worden ist. Sehr häufig ist die versicherte Person mit dem Versicherungsnehmer identisch. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bedarf es auf dem Antrag einer gesonderten Unterschrift der versicherten Person.
An einem Versicherungsvertrag können noch weitere Vertragsparteien beteiligt sein:
Bezugsberechtigter: Mit dem Bezugsrecht bestimmt
der Versicherungsnehmer, wer im Versicherungsfall das
auszuzahlende Geld bekommt. Durch Einschluss des
Bezugsrechts fällt die Versicherungssumme nicht in die
Erbmasse.
Abtretungsgläubiger: Bei Abtretung der
Risikolebensversicherung erwirbt der
Abtretungsgläubiger sämtliche Rechte und Pflichten aus
dem Vertrag. Durch die Abtretung hat der
Versicherungsnehmer keine Gestaltungsrechte mehr am
Vertrag, das heißt, das z.B. die Beitragszahlung nicht
ohne Zustimmung des Abtretungsgläubigers verändert
werden kann. Abtretungsgläubiger sind in den meisten
Fällen Banken, die für die Absicherung des Darlehens
den Versicherungsvertrag erhalten. Das
Vertragsverhältnis bleibt von einer Abtretung
unberührt. Für die Zahlung der Beiträge bleibt der
Versicherungsnehmer verantwortlich.
Pfändungsgläubiger: Bei dieser Konstellation hat
der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem
Vertrag verpfändet. Die Verpfändung wird aber nur nach
Anzeige beim Versicherungsunternehmen wirksam.
Sämtliche Rechte aus dem Vertrag sind verpfändbar. Der
Unterschied zur Abtretung ist, dass eine Abtretung
nach Bezahlung der Schulden hinfällig wird. Eine
Verpfändung bleibt hingegen bestehen.
Beitragszahler: Im Normalfall ist der
Beitragszahler mit dem Versicherungsnehmer identisch.
Stimmen Beitragszahler und Versicherungsnehmer nicht
überein, dann hat der Beitragszahler keine Rechte und
Ansprüche aus dem Vertrag.
Was ist nicht versichert?
In der Risikolebensversicherung gibt es nicht viele Fälle,
die nicht oder begrenzt versichert sind. Zu diesen
Ereignissen zählen vor allem kriegerische
Auseinandersetzungen. Erst wenn der Tod im Zusammenhang
mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der
Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag
entstandene Deckungskapital begrenzen. Das
Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten
Beiträgen inklusive dem entstandenen
Gewinn.
Selbstmord innerhalb der ersten
drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit
Wiederherstellung der Versicherung ist vom
Versicherungsschutz ausgenommen. Voller
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat
aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden
ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr
selbständig handeln und entscheiden
kann.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Falls der schlimmste
Fall eintreten sollte, dann ist jede erdenkliche
Todesursache, bedingt durch Krankheit oder Unfall,
abgesichert.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, die
den Versicherungsschutz einschränken.
Zu diesen
Einschränkungen zählen vor allem kriegerische
Auseinandersetzungen. Erst wenn der Tod im Zusammenhang
mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der
Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag
entstandene Deckungskapital begrenzen. Das
Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten
Beiträgen inklusive dem angesparten
Gewinn.
Selbstmord innerhalb der ersten drei
Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung
der Versicherung ist vom Versicherungsschutz
ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur
dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger
Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die
versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und
entscheiden kann.
Wo gilt die Versicherung ?
Die Risikolebensversicherung besteht
weltweit und 24 Stunden am Tag.
Folgende Bereiche
sind abgedeckt:
Der komplette Freizeitbereich,
Das Berufsleben,
Ausbildung / Studium sowie
weltweite Fahrten ins Ausland.
Die Leistung?
In der Gesetzlichen Rentenversicherung haben Pflicht- und
freiwillig Versicherte Anspruch auf eine gewisse
Grundversorgung. Diese Absicherung stellt die Grundlage
für die private Absicherung dar. Nachfolgend sollen
einige Beispiele aus der Gesetzlichen Rentenversicherung
wiedergegeben werden:
Ansprüche aus
der Gesetzlichen Rentenversicherung
| Rentenart |
Voraussetzungen |
Leistungen |
| Große Witwenrente |
- Nur an
Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft
Witwe/Witwer ist mindestens 45 Jahre alt oder
berufs und erwerbsgemindert oder erzieht Kinder
unter 18 Jahre |
- 55 Prozent der
Rentenansprüche des Verstorbenen - Zahlung
lebenslang, außer bei Wiederheirat/neuer
Lebenspartnerschaft |
| Kleine Witwenrente |
- An
Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft, die
keine der obigen Voraussetzungen erfüllen |
- 25 Prozent der
Rentenansprüche des Verstorbenen - Zahlung
lebenslang, außer bei Wiederheirat/neuer
Lebenspartnerschaft |
| Halbwaisenrente |
- An Kinder des
Versicherten (eheliche, uneheliche und adoptierte
Kinder); an Pflege-, Stief - und Enkelkinder unter
besonderen Voraussetzungen |
- 10 Prozent der
Rentenansprüche des Verstorbenen (Zuschlag
möglich) - Zahlung bis mindestens 18 Jahre, bei
weiterer Ausbildung bis 27 Jahre unter bestimmten
Voraussetzungen |
| Vollwaisenrente |
- An Kinder des
Versicherten (eheliche, uneheliche und adoptierte
Kinder); Pflege-, Stief - und Enkelkinder unter
besonderen Voraussetzungen |
- 20 Prozent der Rente
des Elternteils mit den höheren Ansprüchen
(Zuschlag möglich) - Zahlung bis mindestens 18
Jahre, bei weiterer Ausbildung bis 27 Jahre unter
bestimmten
Voraussetzungen |
* Achtung:
Seit 1. Januar 2002 neue Rechtslage
Diese Tabelle
verdeutlicht, welche finanziellen Leistungen im
Todesfall vom Staat zu erwarten sind. Die Prozentangaben
sind keine feststehenden Größen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass es im Zuge einer Neugestaltung
der Gesetzlichen Rentenversicherung eher zu Abweichungen
nach oben oder unten kommen kann. Die
Risikolebensversicherung bietet Ihnen vom Tag der
Vertragsunterzeichnung einen hundertprozentigen
Hinterbliebenenschutz. Sie haben von Anfang an einen
garantierten Versicherungsschutz in Höhe der
abgeschlossenen Geldleistung.
Die Kosten?
Welche Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung?
Alter der versicherten Person
Laufzeit der Versicherung
Versicherungssumme
Gesundheit der zu versichernden Person
Hobbys
Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
(dies wird nicht von allen Gesellschaften angeboten)
Provisionshöhe und Gebühren
Die genannten
Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation von
Prämien. Wie hoch der individuelle Beitrag ist, hängt
stark von der persönlichen Situation ab (siehe Punkt 1
bis 6). Durch Angabe dieser Eckdaten können
Versicherungsunternehmen die zu zahlende Prämie
festlegen.
Viele Risikolebensversicherungen
bieten die Möglichkeit innerhalb der ersten zehn
Versicherungsjahre Ihre Risikoversicherung in eine
Kapital-Lebensversicherung umzuwandeln, vorausgesetzt,
das Umtauschrecht wurde mit eingeschlossen. Bei diesem
Switch ist keine erneute Risikoprüfung notwendig. Die
Versicherung wird aber mit neuem Eintrittsalter
kalkuliert und führt zu einem teilweise erheblichen
Mehrbeitrag.
Die Versicherungssumme?
Eine Faustformel für die
Höhe der Absicherung ist bei Familien mit kleinen
Kindern das fünf- bis sechsfache Bruttojahreseinkommen
des Hauptverdieners. Familien mit älteren Kindern oder
nichtberufstätigen Ehepartnern sollten mit dem drei- bis
vierfachen Bruttojahreseinkommen zurecht
kommen.
Das Geld aus dieser Vorsorgeform sollte
ausreichen, um die Hinterbliebenen finanziell
ausreichend zu versorgen und die Ausbildung der Kinder
zu sichern. Dies bedeutet im Schnitt eine
Versicherungsdauer von 15 bis 20
Jahren.
Im Schadenfall?
Der Versorgungsfall ist eingetreten. Welche Maßnahmen sind sinnvoll um die
Auszahlung der Leistung nicht zu verzögern? Zunächst
einmal muss der Tod des Lebenspartners unverzüglich der
Versicherung gemeldet werden. Unverzüglich bedeutet,
dass der Tod innerhalb von 48 Stunden gemeldet sein
sollte. Die Zeitspanne ist nötig, damit in ungeklärten
Todesfällen eine Obduktion vorgenommen werden kann. Um
eine zusätzliche Verzögerung der Auszahlung zu
vermeiden, bedarf es der nachstehenden Unterlagen:
Vorlage des Orginalversicherungsscheines, (falls
dieser nicht vorliegt, dann Anforderung einer
Verlusterklärung beim Versicherer),
Nachweis der letzten Beitragszahlung,
amtliche Sterbeurkunde und
ärztliches Zeugnis über die
Todesursache.
Die Versicherungsbedingungen?
Was Sie über das "Kleingedruckte" wissen sollten
Wie in allen anderen Versicherungssparten gibt es auch in
der Risikolebensversicherung Obliegenheiten und
Pflichten, die der Versicherungsnehmer zu beachten hat.
Diese beziehen sich vor allem auf die Zeit nach dem Tod
des Versicherten. Weitere Informationen können Sie auch
auf der Seite "Was ist im Schadenfall zu tun?" erhalten.
Die wichtigste Obliegenheit/Pflicht der
versicherten Person liegt in der Genauigkeit und
Vollständigkeit zur Beantwortung von Gesundheitsfragen.
In Zweifelsfällen bzw. bei der Beantwortung der
Gesundheitsfragen sollte die versicherte Person
Rücksprache beim Hausarzt halten.
Auch
Vergesslichkeit kann zum Verlust des
Versicherungsschutzes führen.
Die Verletzung
dieser Vertragspflicht muss im Zusammenhang mit der
Todesursache stehen. Eine versicherte Person hat z.B.
ein Herzinfarkt dem Versicherer verschwiegen und stirbt
aufgrund von Lungenkrebs, dann ist die Gesellschaft zur
Leistung verpflichtet. sollte die versicherte Person
nach einen erneuten Herzanfall versterben, so kann die
Versicherungsgesellschaft die Leistungspflicht
verweigern.
Die Vertragskündigung?
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der
Risikolebensversicherung?
Grundsätzlich ist eine
Risikolebensversicherung zum Ende eines jeden
Versicherungsjahres kündbar. Bei unterjährlicher
Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem
Monat, immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt
möglich (z.B. bei Vereinbarung einer monatlichen
Zahlungsweise, Kündigungstermin soll der 01.09 sein. Das
Kündigungsschreiben muss spätestens zum 31.07 mit
Eingangsstempel beim Versicherer
vorliegen).
Hinweis: Das Versicherungsjahr
ist nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Einige
Versicherer verwenden als Versicherungsjahr das mit dem
im Antrag festgehaltenen
Versicherungsbeginn.
Die Beitragsfreistellung ist gegenüber einer Kündigung
oftmals die bessere Variante. Dabei wird die
Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer
nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und
angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue
Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert
sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse
Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung
fallen auch keine zusätzliche Kosten an.
Andere Möglichkeiten, den Beitrag und damit die Kosten für den
Versicherungsschutz zu senken, sind folgende Punkte:
Die Todesfallsumme kann reduziert werden. Dadurch
verringert sich der Beitrag, weil das Risiko
nicht mehr so hoch ist.
Bei einer Kürzung der Versicherungslaufzeit und
gleichbleibender Leistung sind auch
Beitragseinsparungen möglich.
Bei Reduzierung der Beiträge und Beibehaltung der
Laufzeit wird der Versicherungsschutz gesenkt.