Deutscher Zweitmarkt für Lebensversicherungen

Die Kapitallebens- und Rentenversicherung

Wie in den USA und Großbritannien gibt es auch in Deutschland verschiedene Versicherungsmodelle, die sich in zwei Gruppen teilen lassen: Die Risikolebens-
versicherung und die Kapitallebens- und Rentenver-
sicherung. Letztere lassen sich in Deutschland in zwei Typen unterteilen: Die fondsgebundene sowie die Kapitalversicherungen. Für den Zweitmarkt kommen beide Varianten in Frage.

Das Besondere dieser Sparanlage liegt in ihrer Struktur, der Kombination von Vermögensaufbau mit Todesfall-
schutz. Die Versicherung wird auf das Leben des Ver-
sicherten mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen
und sieht sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall die Auszahlung einer Versicherungssumme vor. Verstirbt die versicherte Person vor Vertragsende, bezahlt die Gesell-
schaft die für den Todesfall vereinbarte Versicherungs-
summe an die Begünstigten. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer bzw. die begünstigte Person eine Ablaufleistung. Diese berechnet sich aus den Sparan-
teilen der eingezahlten Versicherungsbeiträge sowie aus variablen Gewinnanteilen und Zinsen. Bei fondsge-bundenen Lebensversicherungen ist die Auszahlungs-summe abhängig von der Entwicklung der Fondsanlage, nur wenige Versicherungsunternehmen garantieren eine Mindestsumme.
 
Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen der Auszahlung des gesamten Policenguthabens oder einer monatlichen Rentenzahlung entscheiden. Die Höhe und die Dauer der monatlichen Rentenleistung werden bei regulären Rentenversicherungen bei Abschluss prognostiziert und vertraglich festgelegt. Bei fondsgebun-denen Rentenversicherungen steht die Höhe der monat-lichen Rentenleistung erst bei Auszahlungsbeginn fest. Auch beim Todesfallschutz gibt es einen Unterschied zur Kapitallebensversicherung: Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Rentenversicherung, dann zahlt das Versicherungsunternehmen in der Regel nur die bis dahin eingezahlten Beiträge als Todesfallsumme aus.


 

Zunehmende Stornierung von Policen

Trotz der großen Akzeptanz der Kapitallebensversicherung - der Bestand liegt derzeit bei über 94 Millionen Policen - werden mehr als 50 Prozent der Verträge nicht zu Ende geführt. Die vorzeitigen Kündigungen durch die Versicherungsnehmer pendelten sich in den zurückliegenden Jahren auf hohem Niveau ein: 2005 zahlten die deutschen Versicherer 11,5 Milliarden Euro für Stornos aus, 2006 waren es bereits 12,2 Milliarden Euro und 2007 rund 12,1 Milliarden Euro.
 
stornovolumen bis 2007

Der deutsche Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen

Bis 1999 hatten Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung vorzeitig liquidieren wollten nur die Möglichkeit, diese bei ihrer Versicherungsgesellschaft zu kündigen, was mit teils erheblichen finanziellen Verlusten verbunden ist. Einen Teil der Zinsen aus den Kapitalanlagen, die die Police bereits während ihrer Laufzeit erwirtschaftet, schreibt das Versicherungsunternehmen der Police erst zum Ablauftermin, als so genannten Schlussüberschuss, gut. Wird sie vorzeitig storniert, geht der Versicherungs-
nehmer leer aus. Der Versicherer zieht vom Policenguthaben außerdem eine Stornogebühr ab und zahlt letztendlich nur den so genannten Rückkaufswert aus.
Seit 1999 gibt es eine lukrative Alternative zur Stornierung: den Policenverkauf.
 

MehrWert durch Policenverkauf

Beim Verkauf einer Lebensversicherung erzielt der Versicherungsnehmer einen MehrWert im Vergleich zur Stornierung des Vertrages. Grund: Der Aufkäufer bezieht die Schlussüberschüsse der Police in seine Kalkulation ein und kann dadurch meist einen Kaufpreis bieten, der über dem Auszahlungsbetrag des Versicherers liegt.